Um den Jahreswechsel sowie im Laufe des Jahres treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Es folgt ein auszugsweiser Überblick weitgehend in chronologischer Ordnung (Erscheinen der Bundesgesetzblätter).
Die durch das IRÄG 2017 vorgenommenen Änderungen zur umfassenden Reformierung des Privatkonkurses sind bereits im Laufe des Jahres 2017 in Kraft getreten. Mit 1. 1. 2019 ermöglicht die EO einsichtsberechtigten Personenkreisen, zu denen Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger sowie Rechtsanwälte und Notare als Vertreter von Gläubigern zählen, nun auch wieder die Einsicht in die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens. Unter Berücksichtigung der Gründe, aus denen § 73a EO durch die ZVN 2009,2 BGBl I 2009/30, aufgehoben wurde - die Aufhebung erfolgte vor allem aufgrund von Beschwerden über den vermuteten Abfluss von Daten aus den Geschäftsbehelfen des Exekutionsverfahrens, insb zu Unternehmen, die auf dieser Basis Bonitätsauskünfte erteilten - ist die elektronische Einsicht in die Geschäftsbehelfe jedoch völlig neu gestaltet worden. Die Einsicht erfolgt über vom BMJ beauftragte Verrechnungsstellen.
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