Um den Jahreswechsel sind wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Hier ein kurzer Auszug (chronologisch geordnet nach Erscheinen der BGBl).
Das EAVG gilt ab dem Jahreswechsel 2008/09 auch für den Verkauf und die In-Bestand-Gabe von Gebäuden, die aufgrund einer vor dem 1. 1. 2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden. Zukünftig ist daher für sämtliche Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Energieausweis auszuhändigen.
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