Ist der Börsenkurs der Unternehmenswert? Diese Frage teilt Bewertungspraxis, Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre in unterschiedliche Lager. In der deutschen Spruchpraxis ist jedoch weiterhin eine Tendenz erkennbar, welche diese Fragestellung bejaht.
In der Unternehmensbewertung spielt der Börsenkurs durchaus eine wichtige Rolle. Dieser reflektiert die kollektive Einschätzung der Marktteilnehmer über den aktuellen und zukünftigen Wert eines Unternehmens. Der Börsenkurs dient nicht nur als Indikator für die aktuelle Ertragslage, sondern auch für die erwarteten zukünftigen Ertragsmöglichkeiten. In jüngerer Zeit hat sich die deutsche Rechtsprechung zunehmend mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit der Börsenkurs als (primäre) verlässliche Grundlage für die Schätzung des Unternehmenswerts herangezogen werden kann. Der jüngste Beschluss des deutschen Bundesgerichtshofs (dBGH) vom 31. Jänner 2024, der den Rückgriff auf den Börsenkurs zur Schätzung des Unternehmenswerts gem § 305 dAktG bestätigte, markiert einen bedeutenden Schritt hin zu klareren rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese Entscheidung unterstreicht die Eignung des Börsenkurses als Methode zur Bestimmung des Unternehmenswerts und ist deshalb von besonderer Relevanz für Bewertungspraktiker, Juristen und andere Stakeholder, da sie die Methoden zur Unternehmensbewertung und die damit verbundenen rechtlichen Implikationen weiter präzisiert und standardisiert.
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