Manche Kollektivverträge sehen vor, dass die kollektivvertraglichen Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) bei unterjährigem Ein- oder Austritt des Dienstnehmers mittels des Wochenteilers "1/52 pro Woche" zu aliquotieren sind.
Sowohl in der Fachliteratur als auch in der Praxis gibt es unterschiedliche Ansichten zur Frage, wie diese kollektivvertragliche Regelung ("pro Woche") zu verstehen ist:
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