All-in-Vereinbarungen finden sich mittlerweile nicht nur in Verträgen mit Mitarbeitern der Führungsebene. Ab Jänner 2009 wurde die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen erweitert. Seitdem nehmen die Fragen zu, ob und wie die Zuschläge für Überstunden aus einer All-in-Vereinbarung herausgeschält werden dürfen, um die Steuerfreiheit dieser Zuschläge zu bewahren.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.