Themen-Special

All-in und die Deckungsprüfung iZm Nichtleistungszeiten

Renate Gruber

All-in-Vereinbarungen finden sich mittlerweile nicht nur in Verträgen mit Mitarbeitern der Führungsebene.

Eine All-in-Vereinbarung ist rechtlich dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer durch diese Vereinbarung nicht schlechter gestellt wird, als er bei Einzelverrechnung der Mehrleistungen gestellt wäre.

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber eine Vergleichsrechnung (= "Deckungsprüfung") durchführen muss. In welcher Weise die Überstunden, die im Ausfallsentgelt enthalten sind, hiebei zu berücksichtigen sind, das erfahren Sie praxisgerecht - erläutert anhand eines umfassenden Abrechnungsbeispiels - in diesem Beitrag.

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Artikel-Nr.
PVP 2012/13

27.02.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Renate Gruber

Renate Gruber ist Personalverrechnungsleiterin in einer Steuerberatungskanzlei; darüber hinaus ist sie als selbständige Bilanzbuchhalterin tätig, FH-Lektorin, langjährige Seminarvortragende, Prüferin bei einem Personalverrechnungslehrgang und Fachautorin.