Krebs sei eine existenzielle, potenziell lebensbedrohliche Ausnahmesituation. Auch lediglich begleitend zu den eigentlichen Behandlungen hinzutretende Therapien seien somit unzweifelhaft medizinisch indiziert. Dies treffe grundsätzlich auch bei alternativen Methoden eines in Ö nicht zur Heilbehandlung befugten Heilpraktikers zu.
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