Themen-Special

Altersteilzeit: mit oder ohne 20%-Regel?

Christian Artner

Die abgabenrechtliche Konsequenz des heftig diskutierten VwGH-Erkenntnisses (VwGH 21. 9. 2016, 2013/13/0102) ist, dass die vom Dienstgeber bei einer Altersteilzeitvereinbarung übernommenen Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung von der Gehaltslücke (= "Differenzbeitragsgrundlage"*) einen lohnnebenkostenerhöhenden lohnwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen.

Hiezu vertraten einige Fachleute die nachvollziehbare Ansicht, dass die sogenannte "20%-Regelung" (§ 53 Abs 1 ASVG) die VwGH-bedingte Lohnnebenkostenerhöhung einschränkt.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/37

26.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Christian Artner

Christian Artner ist Mitarbeiter in der Österreichischen Gesundheitskasse (Versicherungsabteilung der Landesstelle Niederösterreich) und als Sozialversicherungsprüfer im Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) beschäftigt. Er ist als WIFI-Trainer (Lehrgang Personalverrechnung), Vortragender und Fachautor tätig.