Seit 1. 7. 2008 reduziert sich der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung bei Niedrigverdienern. Die Umsetzung bei einzelnen Praxisfällen war und ist angesichts des sehr allgemein gehaltenen Gesetzestextes nicht einfach. Dennoch haben sich Krankenkassen und der Hauptverband (HV) sehr bemüht, noch vor dem Inkrafttreten der Regelung der Praxis einheitliche Auslegungen zur Handhabung dieser Regelung rasch zur Verfügung zu stellen. Einige dieser Auslegungen sind allerdings für die Praxis schwer verständlich. Sie stimmen mE auch nicht unbedingt mit dem Zweck der gesetzlichen Regelung überein. In diesem Artikel zeige ich die Auslegungsschwachstellen auf und erarbeite Verbesserungsvorschläge.
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