Der OGH hat kürzlich ausgesprochen, dass Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen eine Hauptleistung darstellen und damit nicht kontrollfähig sowie nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB seien. Der Beitrag setzt sich - unter Berücksichtigung der Judikatur des BGH - kritisch mit dieser Entscheidung auseinander.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.