Der vorliegende Beitrag unterzieht die bisherigen Enforcement-Aktivitäten der OePR, die ihre Tätigkeit beginnend mit Abschlüssen zum Stichtag nach dem 30. 12. 2013 aufgenommen hat, einer systematischen quantitativen und qualitativen Analyse. Trotz der erst kurzen bisherigen Prüfungstätigkeit und des teilweise eingeschränkten öffentlichen Zugangs zu Informationen bestätigt diese erste Analyse, dass die Überprüfung der Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften durch die OePR bzw die FMA ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einer richtigen Finanzberichterstattung ist. Insbesondere auch die in den wenigen Jahren der Prüfungstätigkeit bereits gesunkene Fehlerquote weist auf eine präventive Wirkung des Enforcement in Österreich hin.
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