Revision & Kontrolle

Angaben zu nahe stehenden Parteien in der Finanzberichterstattung - eine Herausforderung für berichtende Unternehmen (Teil 1)

WP / StB Dr. Aslan Milla / StB Mag. Beate Butollo

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (sog "related parties") sind in IAS 241) geregelt und werden in der Praxis gelegentlich als Detail am Rande gesehen. Dabei sollen gerade diese Informationen dem Bilanzleser Einblicke in die Konzerngestaltung geben, um daraus entscheidungsrelevante Erkenntnisse über die Finanz- und Ertragsstärke eines Unternehmens zu gewinnen. Nach dem URÄG 20082) sind Angaben über nahe stehende Unternehmen und Personen auch für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse nach UGB unter gewissen Voraussetzungen relevant.3) Internationale Institutionen wie das IASB und IAASB4) als auch nationale Gremien wie das AFRAC5) beschäftigten sich derzeit erneut mit Angaben über nahe stehende Personen und Unternehmen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/9

26.01.2010
Heft 1/2010
Autor/in
Beate Butollo

StB Mag. Beate Butollo ist Senior Managerin im IFRS Competence Center bei PwC Österreich mit Schwerpunkten zu Unternehmenserwerben und Stock Options.

Aslan Milla

WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.