Revision und Kontrolle

Angaben zu nahe stehenden Parteien in der Finanzberichterstattung - eine Herausforderung für Abschlussprüfer (Teil 2)

WP / StB Dr. Aslan Milla / StB Mag. Beate Butollo

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (sog "related parties") sind nach IFRS in einem eigenen Standard (IAS 241)) geregelt und auch das UGB sieht nach dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz (URÄG 2008) erweiterte verpflichtende Anhangangaben vor (§ 237 Z 8b und § 266 Z 2b UGB). Die Anhangangaben und dafür vorzuhaltende Systeme und Prozessabläufe zur Erhebung der Daten werden von den bilanzierenden Unternehmen oftmals unterschätzt. Gleichermaßen stellen die nach den unterschiedlichen Rechnungslegungsregeln erforderlichen Anhangangaben auch eine große Herausforderung für den Abschlussprüfer dar, da es sich um Informationen handelt, deren Erhebung und Beurteilung mitunter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/15

23.02.2010
Heft 2/2010
Autor/in
Aslan Milla

WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.

Beate Butollo

StB Mag. Beate Butollo ist Senior Managerin im IFRS Competence Center bei PwC Österreich mit Schwerpunkten zu Unternehmenserwerben und Stock Options.