Enforcement

Angabepflichten gemäß IAS 8.30 und 8.31 als erneuter Enforcement-Schwerpunkt

Verena Nitschinger, MSc (WU) / Elisabeth Renner, MSc (WU)

Untersuchung von Unternehmen im Prime, Mid und Standard Market der Wiener Börse

Seit 1. 1. 2018 sind sowohl IFRS 15 als auch IFRS 9 verpflichtend anzuwenden. Die nach IFRS rechnungslegungspflichtigen österreichischen Unternehmen mussten sich jedoch bereits in den Vorjahren mit den Auswirkungen der neuen Standards auseinandersetzen, um die Angabepflichten gemäß IAS 8.30 und 8.31 erfüllen zu können. Diese Angaben sind 2018 erneut ein Prüfungsschwerpunkt von ESMA und der nationalen Prüfstelle OePR. Der vorliegende Beitrag soll anhand einer empirischen Analyse von 42 österreichischen, an der Wiener Börse notierten Unternehmen zeigen, ob und wie die Angabepflichten iSd IAS 8.30 und 8.31 erfüllt wurden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2018/34

29.05.2018
Heft 5/2018
Autor/in
Verena Nitschinger

Dr. Verena Nitschinger, MSc (WU) BSc (WU) ist Managerin mit Fokus auf Rechnungslegungsberatung (IFRS/UGB) bei BDO Austria GmbH, Fachautorin und Fachvortragende. Zuvor war sie als Universitätsassistentin an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien tätig.

Elisabeth Renner

Elisabeth Renner, MSc (WU) ist Universitätsassistentin an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung des Instituts für Revisions- Treuhand und Rechnungswesen der WU Wien und im Sparkassen-Prüfungsverband im Fachbereich für Rechnungslegung tätig.