Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Angemessenheit einer Pensionsrückstellung für Gesellschafter-Geschäftsführer bei Nichtanrechnung einer gesetzlichen Pension

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Nach der Rechtsprechung des VwGH hat bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer eine Anrechnung der gesetzlichen Sozialversicherungspension des Geschäftsführers aufgrund Fremdvergleichs zur Vermeidung einer Überversorgung zu erfolgen. Der Beitrag beleuchtet diese Rechtsprechung kritisch.

Eine GmbH vereinbart mit ihrem 75%-Gesellschafter-Geschäftsführer folgende Pensionszusage: Dem Gesellschafter-Geschäftsführer steht bei Übertritt in den Ruhestand eine Pension in Höhe von 60 % des letzten Aktivbezuges zu. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Gesellschafter-Geschäftsführer 45 Jahre alt, der frühestmögliche Zeitpunkt des Pensionsantritts ist der 65. Geburtstag des Gesellschafter-Geschäftsführers. Die Zusage enthält

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Artikel-Nr.
RWZ 2000/73

20.08.2000
Heft 8/2000
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.