3 Tage vor der Nationalratswahl - am 12. 10. 2017 - wurde im Parlament ein Gesetzespaket verabschiedet. Der für Personalisten bedeutsamste Beschluss ist jener, mit dem Arbeiter und Angestellte hinsichtlich Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung angeglichen werden.
Die Einleitung eines BLOG-Beitrages der Steuerberatungskanzlei Mag. Ernst Patka lautet: "Aufgrund des beschlossenen Gesetzespaketes werden Arbeiter teilweise - aber nicht zur Gänze - dem Angestellten angeglichen → die Person ist ein nur zum Teil mit Angestelltenrechten ausgestatteter Arbeiter → somit ein Angeiter" (© Mag. Tina Dangl). Ein neuer Personenbegriff - der "Angeiter" - ward geboren.
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