Die Anforderungen der unterschiedlichen Stakeholder im Hinblick auf die Transparenz der Aktivitäten von Unternehmen steigen ständig. Seit Jahren wird nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch seitens der Unionsgesetzgebung versucht, die Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, insb den der Klarheit, Richtigkeit und Vollständigkeit, durch verschiedene Neuregelungen iZm den Offenlegungspflichten von Gesellschaften zu forcieren. In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße ist mittlerweile eine Vielzahl von Normen zu beachten, um einen Anhang zu erstellen, der den Interessen von Investoren, Anteilseignern und Gläubigern genauso gerecht wird, wie jenen des Abschlussprüfers und gleichzeitig zu tiefe Einblicke in das Unternehmen seitens Konkurrenten unterbindet. Der nachfolgende Artikel beinhaltet eine umfassende Darstellung über die Dos und Don’ts der Anhangerstellung. Daneben werden die Möglichkeiten zur Unterlassung von Anhangangaben aufgezeigt. Abschließend wird kurz der Anhang (Notes) in der internationalen Rechnungslegung beleuchtet.
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