Die vorliegende AFRAC-Fachinformation behandelt zwei zentrale Themen, einerseits die Frage des Ansatzes einer Forderung im Zusammenhang mit dem Energiekostenzuschuss und andererseits die Frage der Rückforderung von Überforderungen von COVID-19-Hilfen im Unternehmensverbund.
Im Gegensatz zu den COVID-19-Hilfen vertritt AFRAC die Rechtsansicht, dass trotz Erfüllens der sachlichen Voraussetzungen mangels Rechtsanspruchs auf eine Förderung (vgl Pkt 11.6 der Richtlinie zum Energiekostenzuschuss) eine Forderung nur dann im Jahresabschluss aktiviert werden darf, wenn der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses gewährt wurde.1 Diese von der COVID-19-Fachinformation abweichende Aussage stellt aber keinen Widerspruch zur Letztgenannten dar, sondern ergibt sich aus den insgesamt unterschiedlichen Tatbestandselementen der beiden Förderinstrumente.
Login
Passwort vergessen?
Noch keine Zugangsdaten?
Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Artikel-Nr.
RWZ 2023/17
27.03.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: beigestellt
WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.