Am 13. November 2017 sei das etwas sperrig klingende "Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden", beschlossen worden. Dahinter stecke die im Plenum des Nationalrates im Rahmen des "freien Spiels der Kräfte" beschlossene Angleichung von Arbeitern und Angestellten. Eine vollständige Angleichung sei nicht erfolgt. Betroffen seien die Kündigungsbestimmungen und die Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand bzw bei Arbeitsunfall.
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