Im Gegensatz zur Bewertung langfristiger Rückstellungen iSd Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, welche im letzten Heft dargestellt wurde, soll in diesem Beitrag die steuerrechtliche Bewertung langfristiger sonstiger Rückstellungen gezeigt werden. Dabei wird der zuletzt verwendete Sachverhalt (Schottergruben) herangezogen.
Die mittelgroße A-GmbH mit Sitz in Österreich (Bilanzstichtag 31. 12.) betreibt zwei Schottergruben. Schottergrube 1 wurde zum 1. 1. 2013, Schottergrube 2 zum 1. 1. 2015 in Betrieb genommen. Aufgrund des reglementierten Gewerbes trifft die A-GmbH eine gesetzliche Verpflichtung zur Rekultivierung der Schottergruben nach Beendigung des Abbaus (auch vor einem Verkauf müsste rekultiviert werden). Die A-GmbH schätzt die Gesamtabbaumenge der Schottergrube 1 mit 20.000 und der Schottergrube 2 mit 10.000 Tonnen. Die verbleibende Gesamtabbaumenge und die durch den Abbau verursachten Rekultivierungskosten zu den relevanten Stichtagen sind in unten stehender Tabelle zusammengefasst:
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