Die Bewertungsänderung langfristiger Rückstellungen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) stellte erhöhten Arbeitsaufwand bei der Bilanzierung dar. Anhand eines Beispiels soll die Herangehensweise bei Ansammlungsrückstellungen dargestellt werden. In einem Folgebeitrag wird die steuerrechtliche Behandlung dargestellt.
Die mittelgroße A-GmbH mit Sitz in Österreich (Bilanzstichtag 31. 12.) betreibt zwei Schottergruben. Schottergrube 1 wurde zum 1. 1. 2013, Schottergrube 2 zum 1. 1. 2015 in Betrieb genommen. Aufgrund des reglementierten Gewerbes trifft die A-GmbH eine gesetzliche Verpflichtung zur Rekultivierung der Schottergruben nach Beendigung des Abbaus (auch vor einem Verkauf müsste rekultiviert werden). Die A-GmbH schätzt die Gesamtabbaumenge der Schottergrube 1 mit 20.000 und der Schottergrube 2 mit 10.000 Tonnen. Die verbleibende Gesamtabbaumenge und die durch den Abbau verursachten Rekultivierungskosten zum 31. 12. 2016 sind in unten stehender Tabelle zusammengefasst:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.