Rückstellungen zählen zu den zentralen Instrumenten der periodengerechten Gewinnermittlung. Sie sorgen dafür, dass wirtschaftlich verursachte, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgeflossene Aufwendungen jenem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie tatsächlich entstehen. Komplex wird es jedoch, wenn sich diese Aufwendungen nicht punktuell, sondern über mehrere Jahre hinweg ansammeln. Genau hier kommen Ansammlungsrückstellungen ins Spiel - ein Sonderfall, der etwa bei Rückbauverpflichtungen, Umweltsanierungen oder Rekultivierungskosten auftritt. Ihre Behandlung ist anspruchsvoll, da sie wirtschaftliche, rechtliche und bilanzielle Fragestellungen an der Schnittstelle von UGB, Steuerrecht und internationalen Standards vereint.
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