Artikelrundschau Juni 2017 / Einkommensteuer (allgemein)

Anspruch auf Zuzugsbegünstigung nur bei Antrag innerhalb der Sechsmonatsfrist? (Kühbacher, SWK 18/2017, S. 844)

Bearbeiter: Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Mit § 1 Abs 2 ZBV 2016 wurde die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Zuzugsbegünstigungen mittels Antrags auf sechs Monate befristet. Kühbacher zeigt, dass sich eine solche Befristung weder aus dem Gesetz entnehmen lasse noch dem Normzweck dieser Regelung entspreche und durch die Verordnungsermächtigung nicht gedeckt sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/628

24.08.2017
Heft 15-16/2017