Wenn in einem Betrieb Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige des Betriebsinhabers mitarbeiten, ist die Frage zu beantworten, ob diese Mitarbeit auf einem Dienstverhältnis oder einer bloß familiären Mithilfe beruht.
In der Praxis besteht oft große Verunsicherung. Im Juni 2016 schufen die Wirtschaftskammer, das Finanzministerium und das Sozialministerium ein gemeinsam erstelltes Merkblatt zur familienhaften Mitarbeit in Betrieben, das in einigen Punkten klarere Verhältnisse geschaffen hat.
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