Patchwork-Familien sind im Vormarsch. Der Gesetzgeber reagiert auf diese gesellschaftliche Realität und erweitert ab 1. 1. 2013 den Pflegefreistellungsanspruch. Zusätzlich wurde eine Spitalsbegleitfreistellung geschaffen für Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Einen ersten Überblick finden Sie in PVP 2012/81, 311 (Dezember-Heft).
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