Aus dem Alltag der Personalleitung

Antworten auf Sonderfragen zur geringfügigen Beschäftigung (Teil 1)

Dr. Iris Karner

Auf den ersten Blick scheint die geringfügige Beschäftigung unkompliziert zu sein: Solange das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 (Stand: 2025) nicht übersteigt, liegt - nach den Vorgaben des § 5 Abs 2 ASVG - eine geringfügige Beschäftigung vor.

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Artikel-Nr.
PVP 2025/59

27.08.2025
Heft 8/2025
Autor/in
Iris Karner

Dr. Iris Karner ist seit 2019 selbstständig in der Payroll- und Unternehmensberatung sowie in der digitalen Transformation im Rechnungswesen tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Erwachsenenbildung, wo sie als Lehrgangsleiterin und Dozentin in der Aus- und Weiterbildung von Personalverrechnerinnen tätig ist. Zuvor war sie in leitenden Positionen im Finanz- und Personalwesen tätig, unter anderem als Leiterin der Personalverrechnung.