Unverbriefte, festverzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten lösen als Darlehensvertrag bei Vergabe (Forderungen) und Aufnahme (Verbindlichkeiten) eine Zahlung aus.1 Bei fremdüblichen Verhältnissen bestimmt sich die Höhe dieser Zahlung in Abhängigkeit von den späteren vertraglichen Zahlungen während der Laufzeit und dem Marktzinsniveau im Zeitpunkt der Vergabe (Aufnahme) des Darlehens. Liegt der Marktzins über dem Nominalzins,2 muss die Auszahlung (Forderung) bei Vergabe bzw Einzahlung (Verbindlichkeit) bei Aufnahme entsprechend geringer als das Nominale sein, es wird daher ein Disagio vereinbart. Im umgekehrten Fall wird ein Agio vereinbart. Das Agio/Disagio stellt in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Anpassung des Nominalzinses an den Marktzins dar. Der Marktzins entspricht dann dem internen Zinsfuß oder Effektivzinssatz, dh dem Diskontierungszinssatz der späteren vertraglichen Zahlungen.
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