Kurzböck informiert

Arbeitnehmer wird arbeitsunfähig: Was und wie hat der Arbeitgeber der GKK zu melden?

Wilhelm Kurzböck

Die GKK haben in einer lesenswerten Aussendung Infos, Hinweise und Tipps zum Thema "richtiges Melden" (konkret im Teil 3: Richtiges Melden rund um Krankenstände) veröffentlicht.

Der folgende Beitrag nutzt die GKK-Infos als Grundlage und zeigt praxisgerecht auf, worauf Arbeitgeber zu achten haben, wenn es um das Melden von Krankenständen geht.

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Artikel-Nr.
PVP 2014/34

26.05.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.