Themen-Special

Arbeitskräfteüberlassung oder Werkvertrag? Geänderte Rechtsprechung erschwert behördliche Umqualifizierungen

MMag. Karl Waser

Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) beantwortet in § 4 Abs 2 die Frage, ob eine zivilrechtliche Vereinbarung als Arbeitskräfteüberlassung oder als Werkvertrag einzustufen ist.

Aufgrund des besonders strengen Beurteilungsmaßstabes wurden bisher viele als Werkvertrag ausgestaltete Vereinbarungen nachträglich von der Finanzpolizei bzw den Bezirksverwaltungsbehörden in eine Arbeitskräfteüberlassung umqualifiziert.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/98

22.12.2017
Heft 12/2017
Autor/in
Karl Waser

StB MMag. Karl Waser ist Partner und Head of Global Employment Services bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz sowie externer Vortragender an der Fachhochschule Burgenland.