Der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist ein spannender Kompromiss zwischen den widersprüchlichen Interessen der Überlasser, Zeitarbeiter, Stammarbeiter und Beschäftiger. Er enthält - entsprechend der dreipersonalen Struktur der Arbeitskräfteüberlassung - zahlreiche neue und außergewöhnliche Bestimmungen: von der Lohnfindung über Dienstreiseregelungen bis hin zum kollektivvertraglichen Kündigungsschutz.
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