Das vom AFRAC veröffentlichte Diskussionspapier zur "Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts - Einheitsbilanz" (2020)1 bietet eine aktuelle Gelegenheit, dieses Vorhaben auch aus steuerlicher Sicht näher zu beleuchten. Die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 20202 (KonjStG 2020) jüngst beschlossene Einführung einer degressiven Abschreibung könnte ein steuerlicher Beitrag zur "Einheitsbilanz" sein.3 In vielen anderen Bereichen lässt die Harmonisierung von EStG und UGB jedoch nach wie vor auf sich warten. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens, für das es nach wie vor auch ein politisches Bekenntnis gibt,4 wird primär das Steuerrecht gefragt sein. Der vorliegende Beitrag geht unter Berücksichtigung der Empfehlungen des AFRAC darauf ein, welche weiteren Schritte zur intendierten Vereinfachung der Gewinnermittlung wünschenswert wären.
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