Unternehmensbewertung

Auf den Punkt gebracht? - Aktuelle Überlegungen zum rechtlichen Rahmen für die Unternehmensbewertung

Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M. (KCL)

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensbewertungen stehen nach wie vor im Fokus von Rechtsprechung und literarischer Diskussion. Der Beitrag bietet einen aktuellen Überblick.

Aus wirtschaftlichen, bilanziellen, rechtlichen oder steuerlichen Gründen ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit, den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. Bei der Bewertung von Unternehmen geht mE grds die Wertbestätigung am Markt - also durch reale Transaktionen (oder zumindest verbindliche und finanzierte Angebote) unter fremden Dritten im redlichen Geschäftsverkehr aus der näheren Vergangenheit - der gutachtlichen Wertermittlung vor.1 Da aber solche rezent realisierten Vergleichswerte für das konkret zu bewertende Unternehmen selten vorliegen,2 besteht ein hoher Bedarf an Unternehmensbewertungen durch fundamentalanalytische Begutachtung.3

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/45

30.08.2024
Heft 7-8/2024
Autor/in
Heinrich Foglar-Deinhardstein

Mag. Heinrich Foglar-Deinhardstein, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Gesellschafts-, Umgründungs- und Stiftungsrecht sowie M&A. Er ist Co-Herausgeber von Praxiskommentaren zum GmbHG und zum AktG sowie Co-Autor des Handbuchs Gesellschafterstreit und des Praxisleitfadens Verschmelzung.