Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Auflösung und Ausschüttung von Kapitalrücklagen in UGB und Steuerrecht

Bearbeiter: Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Auflösung und anschließende Ausschüttung einer ungebundenen Kapitalrücklage bei Gesellschaft und Gesellschafter bilanziell zu erfassen ist.

Die M-GmbH erwirbt im Jahr X1 100 % der Anteile an der T-GmbH um einen Betrag von 1000. Im Eigenkapital der T-GmbH ist eine ungebundene Kapitalrücklage iSd § 229 Abs 2 Z 5 UGB iHv 100 ausgewiesen. Im Jahr X4 beschließen die Organe der T-GmbH die Auflösung der Kapitalrücklage, in weiterer Folge erfolgt die Ausschüttung des um diesen Auflösungsbetrag erhöhten Bilanzgewinns an die M-GmbH.

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Artikel-Nr.
RWZ 2021/17

30.03.2021
Heft 3/2021