Unternehmensberichterstattung

Aufsichtsrat und CSRD: Was gilt, bis Österreich nachzieht?

Sylvia Auer, MSc (WU) / WP Dr. Aslan Milla

Durch die Nichtumsetzung der CSRD stehen Österreichs Unternehmen und deren Organe vor der Frage, welchen Berichtspflichten hinsichtlich Nachhaltigkeitsinformationen nun zum 31. 12. 2024 nachzukommen ist. Dieser Beitrag setzt die aktuelle Rechtslage sowie die CSRD in Perspektive, stellt Möglichkeiten zur Erfüllung der geltenden Berichtspflichten dar und gibt Hinweise, wie in dieser Situation insb der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Prüfpflicht nachkommen kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2025/9

26.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in
Sylvia Auer

Sylvia Auer, MSc. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Revisions-, Treuhand und Rechnungswesen (Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) der WU.

Aslan Milla

WP Dr. Aslan Milla ist Mitglied des österreichischen Beirats für Rechnungslegung und sonstige Unternehmensberichterstattung (AFRAC) sowie des Instituts für Facharbeit der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) und leitet den dort eingerichteten Fachsenat für Abschlussprüfungen und sonstige Zusicherungsleistungen. Er ist Partner bei PwC, verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nationaler und internationaler Mandanten und bei der Einrichtung von Kontroll- und Risikomanagementsystemen sowie in Fragen der Rechnungslegung.