Gesellschafts- und Steuerrecht

Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten im Rechnungswesen

Dr. Erich Lochmann

Das Steuerrecht knüpft grundsätzlich an die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften an, enthält aber zusätzliche Normen. Beginnend mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 gab es zahlreiche Klarstellungen und Verschärfungen im Bereich der Aufzeichnungspflichten, bei der Losungsermittlung im Rahmen der Grundaufzeichnungen, bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen auf Datenträgern, nicht zuletzt im Rahmen der Registrierkassenpflicht. Zweck sämtlicher Änderungen ist die Optimierung der Überprüfungsmöglichkeiten und die Verhinderung von Steuerhinterziehungen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/2

30.01.2017
Heft 1/2017
Autor/in
Erich Lochmann

Mag. Dr. Erich Lochmann ist im Fachbereich der Großbetriebsprüfung, Vortragender an der BundesFinanzAkademie und Fachautor.

Publikationen:

Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften mit den Schwerpunkten Ertragsteuerrecht und internationales Steuerrecht.