Im Zuge des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 und des Abgabenänderungsgesetzes 2015 kam es zu einer wesentlichen Erweiterung bzw Neuregelegung der Ausschüttungssperre für Gewinne, die durch Umgründungen unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind. Anhand eines Fallbeispiels sollen die Auswirkungen der neuen Regelungen dargestellt werden.
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