Seit wenigen Monaten ist das Eigenkapitalersatzgesetz (EKEG) in Kraft. Viele Fragen, die sich bei Anwendung des neuen Gesetzes stellen, werden in einem jüngst erschienenen Praxiskommentar behandelt. Einige ausgewählte Fragen sollen hier kritisch betrachtet werden.
Das Eigenkapitalersatzrecht ist seit der Grundsatzentscheidung des OGH Anfang der 90er Jahre, in der dieser die vom BGH entwickelten Grundsätze in Analogie zu § 74 GmbHG übernommen hat, ständiger Bestandteil der gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Praxis. Kaum ein Rechtsgebiet hat sich derart dynamisch und für den Rechtsanwender oftmals überraschend weiterentwickelt. Viele in der Literatur diskutierten Fragen blieben vom OGH unbeantwortet. So war etwa bis zuletzt ungeklärt, ab welcher Beteiligung ein Gesellschafter von den Regeln des Eigenkapitalersatzrechts erfasst wird. Zuletzt nahm der OGH schon bei einem Geschäftsanteil von 9,6 % Eigenkapitalersatz an.2)
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