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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2017

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe ist von der Anzahl der beschäftigten AN abhängig und wird jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2017 beträgt die Ausgleichstaxe für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre,

für AG mit 25 bis 99 AN monatlich 253 €

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Artikel-Nr.
RdW 2017/12

23.01.2017
Heft 1/2017