Gastbeitrag

Aushangpflichten im Arbeitsrecht

Dr. Thomas Rauch

Eine Werbezusendung hat auf dringende Aushangpflichten wegen gravierender Änderungen im Arbeitsrecht sowie auf erhebliche Strafen verwiesen. Da dieser Hinweis in mehrfacher Hinsicht unzutreffend ist, soll im Folgenden die Rechtslage zur Aushangpflicht näher dargestellt werden.

Einige arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen verpflichten den Arbeitgeber, die betreffenden Regelungen in seinem Betrieb an einer für alle Arbeitnehmer leicht zugänglichen Stelle auszuhängen. Dazu zählen insbesondere

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Artikel-Nr.
PVP 2004, 12

20.06.2004
Heft 6/2004
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.