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Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2017

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Gem § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes durch VO für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gem § 12a AuslBG zugelassen werden können. Für das Jahr 2017 wurde vor Kurzem die neue, 11 Berufe umfassende Fachkräfteverordnung im BGBl kundgemacht. BGBl II 2016/423.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/8

23.01.2017
Heft 1/2017