Auch wenn eine Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Personen im Ausland als Ehe begründet wurde (hier: als Zivilehe nach niederländischem Recht), wird sie nach Ansicht des VwGH (Ro 2014/01/0018) in Österreich nicht als Ehe, sondern lediglich als eingetragene Partnerschaft anerkannt. Daher sei weder die Eintragung in das Ehebuch noch die Ausstellung einer Heiratsurkunde möglich.
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