In Fortsetzung des Falles aus RWZ 2012/23, 79 werden Überlegungen zur GuV-wirksamen sowie steuerlichen Erfassung des Ausgliederns der Pensionsverpflichtung bei den beteiligten Unternehmen angestellt.
Die X-AG bilanziert seit vielen Jahren eine Pensionsrückstellung hinsichtlich ihrer Mitarbeiter. Im Jahr X1 wird beschlossen, diese Verpflichtungen auf eine eigene Gesellschaft Y-GmbH auszulagern. Diese Y-GmbH verpflichtet sich, sämtliche Pensionsleistungsansprüche der Mitarbeiter der X-AG zu erfüllen, und erhält seitens der X-AG eine entsprechende Gegenleistung zur Erfüllung dieser zukünftigen Ansprüche. An der dienstvertraglichen Vereinbarung der X-AG mit den anspruchsberechtigten Mitarbeitern ändert sich nichts, diese werden über die Auslagerung der Pensionsleistung und die damit verbundene Übernahme der Erfüllungsverpflichtung durch die Y-GmbH informiert. Fraglich sind die GuV-relevante Behandlung dieser Maßnahme bei der X-AG sowie die Rechtsfolgen bei der Y-GmbH.
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