Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

(Ausschüttungsbedingte) Teilwertabschreibung und Organschaft

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der vorliegende Beitrag geht im Lichte eines jungen BFH-Urteils der Frage nach, ob die Regeln über die ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auch auf ergebnisabführungsbedingte Teilwertabschreibungen angewendet werden können.

Eine Organgesellschaft verkauft Vermögen und führt den Veräußerungsgewinn entsprechend dem Ergebnisabführungsvertrag an den Organträger ab. Aufgrund der Vermögensveräußerung und Ergebnisabfuhr sinkt der Teilwert der Beteiligung an der Organgesellschaft unter deren Buchwert, weshalb der Organträger eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung vornimmt. Fraglich ist die ertragsteuerliche Behandlung dieser außerplanmäßigen Beteiligungsabschreibung.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/48

23.06.2003
Heft 6/2003
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.