Das HGB kennt fünf gesetzlich explizit angeordnete Ausschüttungssperren. Weiters bestehen implizite Ausschüttungssperren durch die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen und Abschreibungen.
Der vorliegende, dem Gedenken an Karl LECHNER gewidmete Beitrag befasst sich mit einer Fragestellung, die Karl LECHNER mit Sicherheit sehr interessiert hätte, berührt sie doch eines seiner Forschungsgebiete, jenes der externen Rechnungslegung. Zur Zeit Karl LECHNERs wäre die hier zu untersuchende Fragestellung aber bestenfalls in Ansätzen thematisierbar gewesen. Die mittlerweile festzustellende Regelungswut war für Karl LECHNER wohl kaum vorhersehbar. Nichtsdestotrotz hätte er sich mit ihr auseinandergesetzt und sie insbesondere auf ihre betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit hin überprüft und hinterfragt.
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