Buchhaltung und Bilanzierung

Ausschüttungssperren

Eduard Lechner

Das HGB kennt fünf gesetzlich explizit angeordnete Ausschüttungssperren. Weiters bestehen implizite Ausschüttungssperren durch die Inanspruchnahme von Investitionsbegünstigungen und Abschreibungen.

Der vorliegende, dem Gedenken an Karl LECHNER gewidmete Beitrag befasst sich mit einer Fragestellung, die Karl LECHNER mit Sicherheit sehr interessiert hätte, berührt sie doch eines seiner Forschungsgebiete, jenes der externen Rechnungslegung. Zur Zeit Karl LECHNERs wäre die hier zu untersuchende Fragestellung aber bestenfalls in Ansätzen thematisierbar gewesen. Die mittlerweile festzustellende Regelungswut war für Karl LECHNER wohl kaum vorhersehbar. Nichtsdestotrotz hätte er sich mit ihr auseinandergesetzt und sie insbesondere auf ihre betriebswirtschaftliche Sinnhaftigkeit hin überprüft und hinterfragt.

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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 322

20.11.1997
Heft 11/1997
Autor/in
Eduard Lechner

o.Univ.-Prof. Dr. Dr. Eduard Lechner ist Vorstand des Instituts für Recht der Wirtschaft (Ordinariat für Finanzrecht) an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Wien. Schwerpunktmäßig befasst sich Lechner insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung von Privatstiftungen, dem Stiftungssteuerrecht, dem Internationalem Steuerrecht sowie dem Recht der Besteuerung von Unternehmen und der privaten Kapitalanlagen.