Besonderheiten bei der außerplanmäßigen Abschreibung nach IAS sind unter anderem die Ermittlung des Gebrauchswertes unter Anwendung von Discounted-Cash-flow-Verfahren sowie die Bildung von Bewertungseinheiten (Cash-Generating Units).
Die Bestimmungen über außerplanmäßige Abschreibungen waren bis vor kurzem noch Bestandteil des IAS 16 „Property, Plant and Equipment“, der die Erst- und Folgebilanzierung des Sachanlagevermögens zum Regelungsgegenstand hat. Mit der Beschlußfassung des IAS 36 „Impairment of Assets“ im April 1998 tritt dieser neue Standard nun spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Juli 1999 beginnen (eine frühere Anwendung wird empfohlen), an die Stelle der alten Vorschriften.
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