Bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses kommt es häufig zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Ansprüche zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber.
Kommt es in der Folge
zu einer Einigung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ( außergerichtlicher Vergleich) oderwerden die Unstimmigkeiten gerichtlich ausgetragen ( gerichtlicher Vergleich) underhält der Dienstnehmer aufgrund des Vergleichs eine Dienstgeber-Zahlung, dann liegen Vergleichszahlungen (kurz: VZ) vor, für deren Besteuerung es besondere Regelungen gibt.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.