Eine Schule liege nicht mehr im Einzugsbereich des Wohnortes, wenn die zumutbare Fahrzeit von einer Stunde in eine Fahrtrichtung überschritten wird. Strittig im Verfahren war, welches öffentliche Verkehrsmittel das günstigste iSd VO darstelle.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.