Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Auswirkungen der Änderung der Rechnungslegungspflichten gemäß § 189 UGB im Unternehmens- und Steuerrecht

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen der Änderungen des § 189 UGB auf die Rechnungslegungspflicht nach UGB sowie den sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen ab dem Jahr 2010.

Mit dem RÄG 2010 wurden ua auch die Regelungen hinsichtlich des Entstehens bzw Wegfallens der Rechnungslegungspflicht für Unternehmer iSd § 189 Abs 1 Z 2 UGB geändert. Das RÄG 2010 erhöht den in § 189 Abs 1 Z 2 UGB vorgesehenen Schwellenwert für die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht von 400.000 € auf 700.000 €. Die Rechnungslegungspflicht entsteht gem § 189 Abs 2 Z 1 UGB unverändert bei einem Überschreiten dieser neuen Schwelle in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren in dem dem zweimaligen Überschreiten zweitfolgenden Jahr. Auch der Schwellenwert für das qualifizierte Überschreiten wird durch das RÄG 2010 angepasst. Bei einem einmaligen Überschreiten der Schwelle um mindestens 300.000 €, dh bei Umsatzerlösen von mindestens 1.000.000 €, entsteht die Pflicht zur Rechnungslegung gem § 189 Abs 2 Z 2 UGB bereits ab dem der Überschreitung folgenden Geschäftsjahr. Unverändert geblieben ist die Regelung des Wegfallens der Rechnungslegungspflicht gem § 189 Abs 2 Z 1 UGB, wonach diese ab dem folgenden Jahr entfällt, wenn die Umsatzschwelle in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr überschritten wird.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2010/19

29.03.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.