Buchhaltung und Bilanzierung

Auswirkungen des EU-GesRÄG auf den Einzelabschluss des Vollkaufmanns

Romuald Bertl

Der Beitrag stellt die Änderungen der Ansatz- und Bewertungsbestimmungen der für alle Vollkaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des EU-GesRÄG 1996 dar.

Die Anpassung des österreichischen Rechtssystems an das EU-Recht verlangt auch eine Anpassung des Gesellschaftsrechts. Das im Mai 1996 beschlossene EU-GesRÄG1) beinhaltet auch Änderungen des 3. Buches des HGB (des Rechnungslegungsgesetzes). Ob und in welcher Form diese Änderungen Auswirkungen auf die Jahresabschlusserstellung des Vollkaufmanns haben, wird im folgenden dargestellt und untersucht.

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Artikel-Nr.
RWZ 1996, 257

20.09.1996
Heft 9/1996
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.