Im Juni 1996 wurde das EU-GesRÄG beschlossen. Darin enthalten sind auch Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes, die sich auch auf die steuerliche Gewinnermittlung auswirken können. Die Regelungen des EU-GesRÄG gelten erstmals für Geschäftsjahre, die ab dem 1. 7. 1996 beginnen.
Die Anpassung des österreichischen Rechtssystems an das EU-Recht verlangt auch eine Anpassung des Gesellschaftsrechts. Das im Juni 1996 beschlossene EU-GesRÄG beinhaltet auch Änderungen des 3. Buches des HGB (des Rechnungslegungsgesetzes). Ob und in welcher Form diese Änderungen Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bzw. Bemessungsgrundlagenermittlung haben, wird im folgenden dargestellt und untersucht.
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